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   BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73   

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https://dejure.org/1974,234
BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73 (https://dejure.org/1974,234)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1974 - I C 24.73 (https://dejure.org/1974,234)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1974 - I C 24.73 (https://dejure.org/1974,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung einer weiteren Apotheke - Beschränkung der Freiheit der Berufswahl - Transportrisiko, Verwechslungsgefahr, Möglichkeit des Einblicks Unberufener in die Verschreibungen als Gefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 331
  • NJW 1974, 2065
  • MDR 1975, 251
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Als Berufsausübungsregelung hält sich § 11 ApBO innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 292 [315 ff.]; 33, 171 [186 ff.]; 36, 47 [58 ff.]).

    Eine Überschneidung der durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Freiheitsbereiche kann nur dort in Betracht kommen, wo eine Regelung der Berufsausübung zugleich einen Zugriff auf das sachliche Substrat eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes enthält (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; Urteil des Senats vom 20. Juni 1972 - BVerwG I C 25.71 - [BVerwGE 40, 157]).

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Die Vorschriften über die Unterhaltung von Rezeptsammelstellen sind für den Apothekeninhaber - ebenso wie die Vorschriften über die Eröffnung einer weiteren Apotheke (vgl. BVerfGE 17, 232 [241]) - eine Berufsausübungsregelung.

    Die Beschränkung trifft grundsätzlich alle Apotheker in gleicher Weise und ist weniger gravierend als etwa das vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß anerkannte Verbot des Mehrbetriebs von Apotheken (vgl. BVerfGE 17, 232).

  • BVerwG, 20.06.1972 - I C 68.70
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Mit dieser Überleitung sind die in der Vergangenheit rechtmäßig entstandenen Rechtspositionen jener Apotheker, die eine Rezeptsammelstelle unterhalten haben, angemessen in das neue Apothekenbetriebsrecht übergeleitet worden (vgl. zum Erfordernis und zu den Voraussetzungen angemessener Übergangsregelungen Urteil des Senats vom 20. Juni 1972 - BVerwG I C 68.70 - [BVerwGE 40, 153] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Als Berufsausübungsregelung hält sich § 11 ApBO innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 292 [315 ff.]; 33, 171 [186 ff.]; 36, 47 [58 ff.]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Als Berufsausübungsregelung hält sich § 11 ApBO innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 292 [315 ff.]; 33, 171 [186 ff.]; 36, 47 [58 ff.]).
  • BVerwG, 20.06.1972 - I C 25.71

    Verlegung einer Apotheke nach dem Bundesapothekengesetz (ApG) - Weiterführung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Eine Überschneidung der durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Freiheitsbereiche kann nur dort in Betracht kommen, wo eine Regelung der Berufsausübung zugleich einen Zugriff auf das sachliche Substrat eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes enthält (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; Urteil des Senats vom 20. Juni 1972 - BVerwG I C 25.71 - [BVerwGE 40, 157]).
  • BVerfG - 1 BvR 363/69 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
    Diese Ermächtigung ist entgegen dem Vorbringen der Revision nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1971 - 1 BvR 363/69 - [Dtsch. Apoth.-Ztg. 1971, 1801 = Pharm.Ztg. 1971, 1789]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

    vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1974 - I C 24.73 -, juris, Rn. 30; Cyran/Rotta, § 24 ApBetrO, Rn. 43 f.; vgl. für den konkreten Fall die Stellungnahme der für die Erlaubniserteilung zuständigen Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 6. Juli 2015.

    In Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 25.Juli 1978 - I C 37.76 -, juris, Rn. 63 ff., und vom 9. Juli 1974 - 1 C 24.73 -, juris, Rn. 22 ff.; OVG NRW, Urteil vom.

    So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1974 - I C 24.73 -, juris, Rn. 31.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz

    BVerwG, Urteil vom 9.7.1974 - 1 C 24.73 -, BVerwGE 45, 331 (334 f.).

    BVerwG, Urteil vom 9.7.1974, a.a.O., S. 335.

  • VG Köln, 16.02.2016 - 7 K 947/14

    Keine Rezeptsammelstelle für Merkenich

    Rezeptsammelstellen sind daher nur in Ausnahmelagen, als Notbehelf zugelassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 -, BVerwGE 45, 331, 335; BVerfG, Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38/68, 1 BvR 566/68 - Cyran/Rotta ApBetrO, Kommentar, Stand September 2012, § 24 Rdnr. 4.

    Eine Ausnahmelage ist unter den in § 24 ApBetrO näher umschriebenen Voraussetzungen gegeben, wenn eine geordnete Arzneimittelversorgung anderweitig nicht gesichert und es der Bevölkerung aufgrund besonderer örtlicher und verkehrsmäßiger Verhältnisse nicht zuzumuten ist, ihren Bedarf an Arzneimitteln unmittelbar aus Apotheken über größere Entfernungen hinweg zu decken, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 - a.a.O. zu der Vorläuferregelung des § 11 ApBetrO.

    Ob ein Ort abgelegen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 2 ApBetrO ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 -, BVerwGE 45, 331, 338; Beschluss vom 25.06.1982 - 3 B 13.82 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 3 -, der das Gericht folgt, zunächst nach der Entfernung zur nächsten oder nächsterreichbaren Apotheke.

    Eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung verlangt nicht, dass der Weg zur Apotheke nicht weiter sein darf als in größeren Städten, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 - a.a.O.

    Eine Rezeptsammelstelle darf jedoch nicht lediglich zur bequemen Arzneimittelversorgung erlaubt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 - a.a.O. ; Cyran/Rotta a.a.O. § 24 Rdnr. 42.

  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 3.01

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

    Das schließt die Einführung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt durch eine Rechtsverordnung nicht grundsätzlich aus, wenn die jeweilige Rechtsgrundlage dies zulässigerweise dem Verordnungsgeber überantwortet (vgl. BVerwGE 45, 331, 332 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auf die Rezeptsammelstellen-Entscheidung des 1. Senats vom 9. Juli 1974 - BVerwG 1 C 24.73 - (BVerwGE 45, 331).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 4.01

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

    Das schließt die Einführung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt durch eine Rechtsverordnung nicht grundsätzlich aus, wenn die jeweilige Rechtsgrundlage dies zulässigerweise dem Verordnungsgeber überantwortet (vgl. BVerwGE 45, 331 332 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 6 A 11469/95

    Apotheke; Abgelegener Ort

    Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 ApBetrO, der sich im Rahmen der Ermächtigung des § 21 des Gesetzes über das Apothekenwesen vom 20. August 1960 (BGBl. I S. 697) - ApoG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I. S. 1993) hält und mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 45, 331 [332 ff.]; 56, 186 [191 ff.]), ist die Erlaubnis zur Unterhaltung einer Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstelle) dem Inhaber einer Apotheke auf Antrag zu erteilen, wenn zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist.

    Läßt sich die Frage, ob ein Ort abgelegen ist, nicht schon anhand seiner geographischen Lage abschließend beurteilen, so ist mit auf die Verkehrsverhältnisse abzustellen (vgl. BVerwGE 45, 331 [338]).

    Die Errichtung und Unterhaltung von Rezeptsammelstellen ist daher nur in Ausnahmelagen, als Notbehelf, statthaft (vgl. BVerwGE 45, 331 [337]).Diesem Ausnahmecharakter der Rezeptsammelstellen wird nur eine restriktive Auslegung des § 24 ApBetrO gerecht.

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Schon vor dieser Regelung in der Apothekenbetriebsordnung, die das Bundesverwaltungsgericht inzwischen als verfassungsmäßig beurteilt hat (NJW 1974, S. 2065 ff.), war die Einrichtung von Rezeptsammelstellen Gegenstand berufsrechtlicher Normierung.

    Einschränkungen im Betrieb von Rezeptsammelstellen mögen insofern einen Grenzfall bilden, als sie die Berufsfreiheit der Apotheker nicht allzu erheblich einschränken (vgl. auch BVerwG NJW 1974, S. 2065, zur Neuregelung in der Apothekenbetriebsordnung).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04

    Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigapotheke; Vorliegen eines Notstandes

    Dementsprechend kann die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für eine Unterhaltung von Rezeptsammelstellen (vgl. Urt. v. 9.7.1974 - 1 C 24/73 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 1) nicht - wie von dem Antragsteller begehrt - auf das Vorliegen eines "Notstandes" im Sinne des § 16 Abs. 1 ApoG übertragen werden.

    Jedenfalls kann bei der Prüfung nicht auf städtische Verhältnisse abgestellt werden, bei denen die nächstgelegene Apotheke häufig sogar zu Fuß erreichbar ist (vgl. so schon für Rezeptsammelstellen BVerwG, Urt. v. 9.7.1974, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 17.08.2006 - 315 O 340/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt z. B. die ordnungsgemäße, über eine Notfallversorgung hinausgehende, Arzneimittelversorgung voraus, dass eine Apotheke werktags innerhalb einer Stunde erreichbar ist, was in der Regel nur gegeben ist, wenn für jeden Bewohner die Entfernung zur nächsten Apotheke nicht mehr als 6 km beträgt (BVerwGE 45, 331 [339 f]).
  • OVG Thüringen, 27.04.2010 - 3 KO 783/07

    Zur Erlaubnis eines Apothekers, der eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken

  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79

    Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsrecht: Entgegennahme ärztlicher Verschreibungen

  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

  • BVerwG, 15.04.1987 - 3 B 17.86

    Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung der Frage, welche

  • VG Oldenburg, 15.03.2004 - 7 B 1061/04

    Apothekenrecht; Filialapotheke; Notstand der Arzneimittelversorgung;

  • BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 9 S 1039/96

    Kein Abwehrrecht eines Apothekers gegen eine andere Rezeptsammelstelle

  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 36.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 9 S 423/94

    Erfolglose Klage eines Apothekers auf Befreiung von der Dienstbereitschaft an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.1996 - 6 A 12960/95

    Apothekeninhaber; Unterhaltung einer Rezeptsammelstelle; Auswahlkriterium;

  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 37.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

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